CSRD in der Immobilienwirtschaft:
Social Impact sichtbar machen, ESG ganzheitlich denken und Daten strategisch nutzen.

CSRD ist Pflicht. Wir machen daraus Wirkung.
No Unicorn Yet begleitet Immobilienunternehmen bei ESG-Strategie, Social Impact & Reporting.
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Unsere vier Säulen für soziale Nachhaltigkeit:
Was ist CSRD und was bedeutet sie für die Immobilienbranche?
Die Bauindustrie verantwortet 16% aller CO₂-Emissionen weltweit! Klar, dass die EU einen verstärkten Fokus auf die Immobilienbranche legt. Immobilienfirmen müssen künftig zeigen, wie nachhaltig ihre Gebäude, Prozesse und sozialen Maßnahmen wirklich sind. Das betrifft sowohl ökologische Kennzahlen wie CO₂-Emissionen und Energieverbrauch als auch soziale Aspekte wie Mieterzufriedenheit, Inklusion oder kulturelle Teilhabe im Quartier. Für einige beginnt die Berichtspflicht bereits 2025 – den Startschuss für alle wird es, laut der Omnibus Initiative, 2027 geben.
Was genau muss im Rahmen der CSRD offengelegt werden?
Beiträge zu Umwelt- und Sozialzielen (doppelte Wesentlichkeit)
Energie- und Emissionsdaten der Immobilien
ESG-Strategie, Governance und Ziele
Wirkung sozialer Maßnahmen auf Nachbarschaft und Stadt
Risiken & Chancen nachhaltiger Entwicklung
Verlässliche Datenerhebung und externe Prüfung
NUY Statement
Für uns bei No Unicorn Yet ist die CSRD mehr als ein Reporting-Tool – sie ist ein Katalysator für echte Transformation. Wir glauben: Nachhaltigkeit entfaltet ihre Wirkung dann, wenn soziale, kulturelle und ökologische Ziele nicht nur gemessen, sondern gelebt werden. Deshalb begleiten wir Immobilienunternehmen dabei, das „Warum“ hinter den ESG-Zahlen zu definieren und in greifbare Maßnahmen zu übersetzen – mit Wirkungsmessung, Kulturwandel und narrativem Reporting. So wird aus einer Pflicht ein strategischer Mehrwert – für das Unternehmen, das Quartier und die Gesellschaft.
Einordnung der CSRD in die OMNIBUS-Initiative
Die CSRD ist eng mit der EU-OMNIBUS-Richtlinie verzahnt, die verschiedene Regulierungen bündelt und ESG-Vorgaben harmonisiert. Für Immobilienunternehmen bedeutet das: Reporting, Taxonomie und Offenlegungspflichten wachsen zusammen. Wer die CSRD ernst nimmt, schafft eine solide Grundlage für alle kommenden ESG-Regelwerke – und damit für glaubwürdige, wirksame Nachhaltigkeitskommunikation.
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Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent und vergleichbar zu berichten. Betroffen sind große Kapitalgesellschaften, kapitalmarktorientierte KMU und Unternehmen mit signifikanter EU-Präsenz – darunter auch viele Immobilienunternehmen.
Ab wann müssen Immobilienunternehmen einen CSRD-Bericht vorlegen?
Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen alle großen Unternehmen (z. B. mit >250 Mitarbeitenden oder >50 Mio. € Umsatz) ihre Nachhaltigkeitsleistung nach CSRD offenlegen – mit Erstveröffentlichung im Jahr 2026. Für kapitalmarktorientierte KMU gilt eine Fristverlängerung bis 2028.
Was muss im CSRD-Bericht enthalten sein?
Der Bericht umfasst Angaben zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG). Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsstrategie, Wesentlichkeitsanalyse, quantitative Kennzahlen (z. B. CO₂-Emissionen), soziale Auswirkungen und Governance-Strukturen – alles im Rahmen der ESRS-Standards.
Welche Herausforderungen bringt die CSRD mit sich?
Unternehmen müssen neue Datenstrukturen, ESG-Managementsysteme und interne Prozesse etablieren. Besonders herausfordernd sind Wirkungsmessung, doppelte Wesentlichkeit, externe Prüfung sowie die Integration in das strategische Management.
Wie unterstützt No Unicorn Yet bei der Umsetzung der CSRD?
Wir begleiten Immobilienunternehmen mit Wirkungsmessung, narrativem Social Impact Reporting, ESG-Strukturierung und Kulturmanagement. Unser Ziel: aus Berichtspflichten echte strategische Chancen machen – und ESG mit Leben füllen.

Geschäftsführer No Unicorn Yet