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EEE - Was ist das und wie komme ich ein „EEE" für mein Unternehmen?

EEE = Europäische Einheitliche Eigenserklärung

Die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) ist ein Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit für öffentliche Aufträge in der Europäischen Union zu erklären. Die EEE ist ein Standardinstrument bei öffentlichen Ausschreibungen und dient als vorläufiger Nachweis im Rahmen von Vergabeverfahren, bevor detailliertere Unterlagen eingefordert werden.


Allgemeine Schritte hin zum „EEE"

1) Informieren: Besuchen Sie die offizielle Website der Europäischen Union oder spezifische nationale Vergabeportale, um Informationen zur EEE zu erhalten. Dort finden Sie auch Anleitungen und Ressourcen.
Es gibt verschiedene Plattformen, wir präferieren diese: https://uea.publicprocurement.be/

2) Überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die spezifischen Anforderungen und Kriterien für die EEE verstehen. Diese können je nach Land und Art des Auftrags variieren.
Hier in Kürze die Anforderungen für eine GmbH mit Sitz in Deutschland: 

  • Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (Nicht älter als drei Monate! Je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
  • Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes (Kopie)
  • Gewerbeanmeldung/-ummeldung (Kopie)
  • Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer (Kopie. Nicht älter als 3 Monate!)
  • Bescheinigung/Bestätigung der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie. Nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (Kopie)
  • Bescheinigung oder Zertifikat Umweltmanagement (Kopie)
  • Berufszulassung / Nachweise berufliche Befähigung (Kopie)
  • Studien- und Ausbildungsnachweise (Kopie)
  • Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt (Nicht älter als drei Monate!)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, in Sachsen Eigenerklärung (Nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug GZR 3 (Nicht älter als drei Monate)
    Außerdem (Bundesland-spezifisch unterschiedlich!):
  • Erklärungen nach landesspezifischen Gesetzen
  • Bankauskunft (in Sachsen-Anhalt Pflicht!)
  • weitere Nachweise zur Hinterlegung im amtlichen Verzeichnis
  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bei Bauleistungen

3) Registrieren: In den meisten EU-Ländern müssen Sie sich auf einem nationalen oder europäischen Vergabeportal registrieren, um auf die EEE-Formulare zugreifen zu können.

4) Ausfüllen: Das Formular erfordert Informationen über Ihr Unternehmen, wie z.B. Geschäftsdaten, finanzielle Informationen und Informationen über Ihre Fähigkeit, den spezifischen Auftrag auszuführen.

5) Einreichen: Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie es elektronisch über das entsprechende Portal ein. Dies dient als Ihr vorläufiger Nachweis der Eignung für öffentliche Aufträge.

6) „Get ready" für weitere Nachweise: Seien Sie bereit, zusätzliche Dokumente und detailliertere Nachweise auf Anfrage vorzulegen, insbesondere wenn Sie in die engere Auswahl für einen Auftrag kommen.

7) Bleiben Sie informiert: EU-Vergabeverfahren und -vorschriften können sich ändern. Es ist wichtig, dass Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Anforderungen informiert halten.

8) Unterstützung suchen: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, oder Hilfe beim Ausfüllen der EEE benötigen, kann es sinnvoll sein, einen Fachmann oder eine Beratungsfirma zu konsultieren.


Was habe ich von einer „EEE"?

Die „EEE" ist ein Pflichtdokument zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, das Ihnen bei nahezu allen, europaweiten Ausschreibungen begegnen wird.
Da die „EEE" immer nur für ein Jahr gültig ist, müssen Sie den Prozess jährlich wiederholen, was mit Bearbeitungsgebühren von ca. 200€/EEE einhergeht.

Ein Aufwand, der sich lohnt

Die Welt der öffentlichen Ausschreibungen ist vielseitig. Ist man als Unternehmen auf soziale Nachhaltigkeit bedacht (wie NUY), kommt man an diesen Möglichkeiten und Chancen, die die öffentliche Hand wirtschaftlich bietet, und somit auch an der Einholung einer „Europäisch Einheitlichen Eigenerklärung" vorbei. Und das ist auch gut so, denn letzten Endes geht es dabei um Steuergeld, von dem wir alle wollen, dass es in vertrauensvolle Hände gelegt wird, um unser Zusammenleben nachhaltig zu bereichern.