Neuer Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD: Was Unternehmen und Prüfer wissen müssen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht setzt das Bundeskabinett klare Maßstäbe für die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten. Was genau bedeutet das für Unternehmen und Prüfer? Und wie können sie sich auf die kommenden Veränderungen vorbereiten?

Wichtige Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und sicherzustellen, dass diese Berichte den hohen Standards der EU entsprechen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Die Berichte müssen von unabhängigen Dritten geprüft werden. Diese Rolle können entweder der Abschlussprüfer des Unternehmens oder andere qualifizierte Wirtschaftsprüfer übernehmen.
  • Die Bundesregierung prüft zudem, ob weitere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen, wie Umweltgutachter, zugelassen werden können.

Anforderungen an Prüfer:

  • Prüfer müssen spezielle Fortbildungen absolvieren, um für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten qualifiziert zu sein. Ein Fortbildungsumfang von mindestens 40 Stunden ist vorgeschrieben.
  • Die Grandfather-Regelung erlaubt Berufsangehörigen, die vor dem 01.01.2026 bestellt wurden, eine vereinfachte Registrierung ohne zusätzliche Fortbildungsnachweise, sofern die Registrierung innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt.

Aufstellungslösung im ESEF-Format:

  • Die Anforderungen an das ESEF-Format für (Konzern-)Lageberichte gelten erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen.

Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Niveau zu heben. Dies bedeutet nicht nur eine detaillierte und umfassende Dokumentation ihrer ESG (Environmental, Social, Governance)-Aktivitäten, sondern auch eine unabhängige Prüfung dieser Berichte. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsberichterstattung wird damit zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmensführung.

Für Unternehmen wie No Unicorn (Yet), die sich auf Standortmarketing mit Social Impact spezialisiert haben, eröffnen sich neue Möglichkeiten, ihre Leistungen im Bereich ESG-Berichterstattung zu erweitern. Während No Unicorn (Yet) die Erstellung umfassender und detaillierter ESG-Berichte anbieten kann, muss die abschließende Prüfung jedoch durch zertifizierte Prüfer erfolgen.

Was bedeutet das für Prüfer?

Prüfer stehen vor der Herausforderung, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die notwendige Fortbildung ist ein zentraler Bestandteil der Qualifikation, um die Glaubwürdigkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu sichern. Die Grandfather-Regelung erleichtert den Übergang für bereits tätige Prüfer, stellt jedoch sicher, dass alle neuen Prüfer umfassend geschult sind.

Der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD stellt hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Prüfer dieser Berichte. Unternehmen müssen sich intensiv mit ihren ESG-Aktivitäten auseinandersetzen und diese umfassend dokumentieren. Für Prüfer bedeutet dies eine zusätzliche Qualifikation, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung und tragen dazu bei, dass Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch und sozial verantwortungsbewusst handeln.