Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht setzt das Bundeskabinett klare Maßstäbe für die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten. Was genau bedeutet das für Unternehmen und Prüfer? Und wie können sie sich auf die kommenden Veränderungen vorbereiten?
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und sicherzustellen, dass diese Berichte den hohen Standards der EU entsprechen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Anforderungen an Prüfer:
Aufstellungslösung im ESEF-Format:
Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Niveau zu heben. Dies bedeutet nicht nur eine detaillierte und umfassende Dokumentation ihrer ESG (Environmental, Social, Governance)-Aktivitäten, sondern auch eine unabhängige Prüfung dieser Berichte. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsberichterstattung wird damit zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmensführung.
Für Unternehmen wie No Unicorn (Yet), die sich auf Standortmarketing mit Social Impact spezialisiert haben, eröffnen sich neue Möglichkeiten, ihre Leistungen im Bereich ESG-Berichterstattung zu erweitern. Während No Unicorn (Yet) die Erstellung umfassender und detaillierter ESG-Berichte anbieten kann, muss die abschließende Prüfung jedoch durch zertifizierte Prüfer erfolgen.
Prüfer stehen vor der Herausforderung, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die notwendige Fortbildung ist ein zentraler Bestandteil der Qualifikation, um die Glaubwürdigkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu sichern. Die Grandfather-Regelung erleichtert den Übergang für bereits tätige Prüfer, stellt jedoch sicher, dass alle neuen Prüfer umfassend geschult sind.
Der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD stellt hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Prüfer dieser Berichte. Unternehmen müssen sich intensiv mit ihren ESG-Aktivitäten auseinandersetzen und diese umfassend dokumentieren. Für Prüfer bedeutet dies eine zusätzliche Qualifikation, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung und tragen dazu bei, dass Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch und sozial verantwortungsbewusst handeln.