
Stadt vorausdenken – Warum Zwischennutzung in den B-Plan gehört
Wenn Städte langfristig resilient, lebendig und nutzungsoffen sein sollen, muss Zwischennutzung von Anfang an mitgedacht werden – nicht als Ausnahmelogik, sondern als planungsrechtlich verankerter Bestandteil. Denn nichts ist so konstant wie der Wandel unserer Zeit. Und auch unsere Städte und Kommunen müssen sich dieser Schnelllebigkeit stellen. Zeitgemäße Stadtplanung heißt: temporäre Nutzung als feste Kategorie im B-Plan.
Kontext & These
Die Anforderungen an urbane Räume verändern sich: Arbeit wird dezentraler, Konsum hybrider, die sozialen Infrastrukturen vielfältiger. Gleichzeitig entstehen zunehmend Leerstände – in Hochglanzlagen genauso wie im Nebenzentrum. Zwischennutzung ist längst mehr als Reaktion auf Leerstand: Sie ist ein Werkzeug, um Städte adaptiv, gemeinwohlorientiert und zukunftsgerichtet zu gestalten.
Damit diese Wirkung nicht vom Zufall abhängt, sondern steuerbar wird, braucht es eine klare rechtliche Grundlage. Der Bebauungsplan ist das Instrument dafür.
Was gute Zwischennutzung auszeichnet:
- Sie ist eingebettet in Strategie: Die Nutzung auf Zeit ist Teil der Gesamtentwicklung – mit klarer Rolle und Zielsetzung.
- Sie wird kommuniziert: Standortmarketing, Community Building und Stakeholder-Kommunikation gehen Hand in Hand.
- Sie ist professionell umgesetzt: organisatorisch, dokumentarisch, veranstaltungstechnisch tragfähig.
- Sie wird evaluiert: Was funktioniert? Wer ist aktiv? Was bleibt über den Moment hinaus?
Warum Zwischennutzung in den B-Plan gehört
Planungssicherheit statt Sondergenehmigungen
→ Eigentümer:innen und Betreiber:innen erhalten Rechtssicherheit – auch für kulturelle und soziale Formate. Das senkt Hürden und beschleunigt Verfahren.
Nutzungsflexibilität als Strategie
→ Temporäre Nutzungen wie Pop-ups, Makerspaces oder Kulturräume können direkt als Kategorie definiert werden.
Nachhaltigkeit wird planbar
→ Zwischennutzung verlängert die Lebensdauer bestehender Gebäude und reduziert den Ressourcenverbrauch. Das zahlt direkt auf kommunale Klimastrategien und ESG-Ziele ein.
Lebendige Quartiere durch temporäre Impulse
→ Vor allem in Übergangsphasen (vor Sanierung, Umnutzung, Abriss) entsteht so Raum für niedrigschwellige Kultur, lokale Ökonomie und neue Allianzen.
Wie das gehen kann
✅ § 9 BauGB kann textlich ergänzt werden – etwa durch die explizite Zulässigkeit temporärer, gemeinwohlorientierter Nutzungskategorien.
✅ Urbane Gebiete (§ 6a BauNVO) bieten bereits heute planerische Spielräume – z. B. für soziale Infrastruktur, Kulturformate oder kreative Zwischennutzungen.
✅ B-Pläne können Nutzungstypologien für temporäre Aktivierung enthalten – z. B. „temporäre Bildungsinfrastruktur“, „offene Kulturflächen“, „Co-Making-Areale“.
✅ Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) können genutzt werden, um konkrete Regelungen zur Zwischennutzung in die Umsetzungsvorgaben aufzunehmen – inkl. Zeitrahmen, Zielgruppen oder Betreiber:innenschaft.
✅ Geplante Nutzungstypen im B-Plan lassen sich um Begriffe wie „kulturelle Zwischennutzung“ ergänzen – entweder in den textlichen Festsetzungen oder im Erläuterungsteil.
✅ Gebäudetyp E steht als strategisches Modell für adaptive, prozessorientierte Nutzung. Seine Prinzipien lassen sich gezielt in die Entwurfs- und Nutzungskonzeption integrieren – besonders bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
Best-Practice-Bezug
Wien: In der Seestadt Aspern sind temporäre Nutzungen bereits in der Planung vorgesehen – mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und räumlichen Vorhaltungen im B-Plan. Das ermöglicht niedrigschwellige Nutzung in der Entwicklungsphase und schafft Akzeptanz für spätere dauerhafte Strukturen.
Kopenhagen: Im Nordhavn-Quartier werden Zwischennutzungen als Bestandteil des Stadtentwicklungsprozesses verstanden. Durch flexible Nutzungszonen und modulare Planung entstehen Räume, die temporär aktiviert und später dauerhaft überführt werden können – ohne neue Genehmigungsrunden.
Stuttgart – Adapter NQ: Das Projekt „Adapter – Wohnen in NQ“ nutzt temporäre Strukturen, um Leerstand in eine funktionierende Wohn- und Arbeitsstruktur zu überführen. Die rechtliche Grundlage wurde über ein Zusammenspiel aus B-Plan, städtebaulichem Vertrag und flexibler Genehmigungsstrategie geschaffen.
NUY-Statement
Wir denken Stadt als Prozess. Zwischennutzung ist für uns kein Ausnahmemodell, sondern eine strategische Option, die in Planungsrecht und Stadtentwicklung gleichwertig verankert werden sollte – adaptiv, zukunftsfähig, gemeinwohlorientiert.
Sie wollen Nutzungsflexibilität nicht dem Zufall überlassen?
Wir begleiten Städte, Entwickler:innen und Verwaltung bei der konzeptionellen und kommunikativen Verankerung von Zwischennutzung als Stadtstrategie.

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